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BEITRITTSERKLÄRUNG ZUM iMAGI-SERVICE

Piscines MAGILINE, SAS (Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form) mit Firmensitz in 3 rue du Labourat - ZAC des Ecrevolles 10000 Troyes, Frankreich (RCS Troyes 439 450 933), ist Eigentümer der iMAGI-Website und der iMAGI-Applikation, die auf ein Mobiltelefon heruntergeladen werden kann.

Die Adresse der Website ist www.imagi.fr.

Eine Applikation für Smartphone wird über die Online-Shops der jeweiligen Betriebssystemanbieter erhältlich sein.

Piscines MAGILINE ist der technische Verwalter der iMAGI-Website und der Konten, die von Piscines MAGILINE und seinen Fachhändlern im Kundenbereich der iMAGI-Website für die Händler und die Endkunden angelegt wurden, die dem iMAGI-Service beigetreten sind.

Die E-Mail-Adresse der technischen Verwaltung ist webmaster@magiline.fr.

VORSTELLUNG DES iMAGI-SERVICE

  1. Beim iMAGI-Service handelt es sich um einen Haustechnikdienst zur Fernüberwachung und -steuerung bestimmter Ausstattungselemente der MAGILINE-Schwimmanlage. Für den iMAGI-Service wird ein Schaltkasten an der MAGILINE-Schwimmanlage des Kunden installiert (Imagi-Schaltkasten) und mit der vom Kunden gewählten Hardware angeschlossen. Der iMAGI-Schaltkasten überträgt eine Reihe von Informationen und Steuerbefehlen zur Website Imagi.fr sowie zur iMAGI-Smartphone-Applikation.

Der iMAGI-Service bietet einem Kunden mit Zugriffsrecht auf die iMAGI-Website die Möglichkeit:

  • per Fernzugriff bestimmte Informationen und Parameter zum Einsatz der Schwimmanlage abzufragen,

  • die in der Schwimmanlage installierten Geräte per Fernsteuerung einzuschalten und einzustellen,

  • dem Installateur der Schwimmanlage, der dem Händlernetz von Piscines Magiline angehört, Mitteilungen zu schicken.

2 - Die Parameter, die per Fernzugriff abgefragt und/oder geändert werden können, sind in der Tabelle des iMAGI-Schaltkastens mit dem Funktionsmenü des iMAGI-Schaltkastens aufgeführt, und zwar: FX-Filtersystem, pH-Wert, RedOx, Wassertemperatur usw. (die „Parameter“). Die Parameter werden in der Bedienungsanleitung, die der Kunde erhalten hat, ausführlich beschrieben.

Die Geräte und Zubehörteile der Schwimmanlage, die per Fernsteuerung eingeschaltet und eingestellt werden können, haben mit der Wasserfilterung, der Heizung, der Beleuchtung durch die Scheinwerfer und der Versorgung der Komfortausstattungen zu tun (die „Geräte“).

Es ist zu beachten, dass Sicherheitsgeräte und -ausrüstungen der Schwimmanlage aufgrund von geltenden Bestimmungen und Normen nicht ferngesteuert werden können.

3 - Die Nutzung des iMAGI-Service durch den Kunden und die aus dieser Nutzung zu erwartenden Leistungen implizieren im Besonderen:

  • dass alle für die Nutzung dieser Leistungen notwendigen Ausstattungselemente, Geräte und Zubehörteile in der Schwimmanlage vorhanden, in funktionstüchtigem Zustand, kompatibel und korrekt am iMAGI-Schaltkasten angeschlossen sind,

  • dass der Schaltkasten von einem von MAGILINE autorisierten Händler installiert wurde, der eine spezifische Schulung durchlaufen hat,

  • dass sich der Kunde und der Installateur streng an die in der Bedienungsanleitung des iMAGI-Schaltkastens aufgeführten Anweisungen halten, was insbesondere bedeutet, dass regelmäßig und mindestens einmal zu Beginn jeder Einsatzsaison der Schwimmanlage die Funktionsfähigkeit des FI-Schalters des iMAGI-Schaltkastens überprüft werden muss,

  • dass die Funktionsfähigkeit der Geräte in der Schwimmanlage, die zur Abfrage von Informationen oder zur Steuerung von Funktionen verwendet werden, nicht durch das Umfeld der Schwimmanlage aufgrund von Installationen des Kunden oder aufgrund der Beschaffenheit des Geländes durch elektrische oder anderweitige Störungen beeinträchtigt werden darf.

BEITRITTSBEDINGUNGEN

1 - Der Beitritt zum iMAGI-Service ist ausschließlich Eigentümern einer mit einem iMAGI-Schaltkasten ausgestatteten MAGILINE-Schwimmanlage vorbehalten (der „Kunde“), wobei der Schaltkasten von einem Händler installiert worden sein muss, der dem Händlernetz von Piscines Magiline angehört und der eine spezifische Schulung durchlaufen hat (der „Installateur“).

Der Beitritt ist kostenlos.

Die Mitgliedschaft verleiht dem Kunden ein Zugriffsrecht auf einen persönlichen Bereich, der speziell für ihn auf der iMAGI-Website reserviert wird, sowie gegebenenfalls Zugang zu einer Smartphone-Applikation, die er auf Wunsch herunterladen kann. Über diesen persönlichen Bereich kann der Kunde die unter Punkt 2 des vorstehenden Kapitels „VORSTELLUNG DES iMAGI-SERVICE“ aufgeführten Aktionen ausführen (das „Konto“).

Durch die Mitgliedschaft erhält außerdem der Installateur – soweit er vom Kunden zum Zeitpunkt seines Beitritts entsprechend ermächtigt wurde und solange seine Befugnis Gültigkeit hat – die Möglichkeit, die vom Kunden auf seinem Konto zusammengestellten Informationen abzufragen (autorisierter Installateur). 

Die Mitgliedschaft geht in jedem Fall automatisch und verbindlich und ohne weitere Formalitäten am 30. April 2013 zu Ende.

2 - Um dem iMAGI-Service beitreten zu können, muss der Bewerber:

- Eigentümer einer mit einem korrekt angeschlossenen iMAGI-Schaltkasten ausgestatteten MAGILINE-Schwimmanlage sein,

- einen entsprechenden Antrag in Form der vorliegenden Beitrittserklärung mit dem nachstehenden, vollständig ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Beitrittsformular an den Installateur richten oder die Beitrittsbedingungen bei seinem ersten Besuch der iMAGI-Website akzeptieren,

- durch die Bestätigung seiner Kontoerstellung, die er per E-Mail vom technischen Verwalter erhält, sowie durch Bekanntgabe seiner Nutzerkennung und seines Passworts die Erlaubnis zum Zugriff auf sein Konto erhalten,

- bei Entgegennahme seiner Nutzerkennung und seines Passworts einen Versuch durchführen, durch den ihm die Funktionsfähigkeit des iMAGI-Service zufriedenstellend vorgeführt wird.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN​

1 - Gegenstand

1.1 In den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Bedingungen und Modalitäten zur Funktion und Verwendung des iMAGI-Service festgelegt, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird und dem der Kunde entsprechend der Darstellung der Funktionen unter Punkt 2 des vorstehenden Kapitels „VORSTELLUNG DES iMAGI-SERVICE“ beigetreten ist.

Die iMAGI-Website, der iMAGI-Service und seine Funktionen, darunter die vom Kunden herunterladbare Smartphone-/Tablet-Applikation, sowie der Zugriff auf das Konto können sich während der Mitgliedschaft des Kunden weiterentwickeln. Ebenso können eventuell neue Verbindungen hergestellt werden.

Der Beitritt zum iMAGI-Service erfolgt entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen und bietet dem Kunden eine bestimmte Dienstleistung, die von anderen Dienstleistungen, die der Kunde eventuell zusätzlich mit dem Installateur der Schwimmanlage oder mit anderen Fachleuten vereinbart hat, unabhängig ist.

Der technische Verwalter kann jederzeit entscheiden, eine Instandhaltungsmaßnahme einzuleiten, infolge derer der iMAGI-Service während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Verfügung steht. Eine entsprechende Mitteilung wird an alle aktiven Kundenkonten geschickt.

1.2 Der iMAGI-Service besteht darin und beschränkt sich darauf, dem Kunden Zugriff zu einem persönlichen Konto auf der iMAGI-Website zu gewähren, wobei der Kunde die Verbindung über die üblichen Internet-Kommunikationskanäle mit der Hardware seiner Wahl herstellt.​

Der Kunde hat zum Zeitpunkt seines Beitritts auch die Möglichkeit, sich zum Download einer Applikation für sein Mobiltelefon zu entscheiden, mit der er direkt auf sein Konto zugreifen kann (die „Applikation“).

Der iMAGI-Service hat nicht zum Zweck und kann dem Kunden nicht ermöglichen, folgende Tätigkeiten per Fernzugriff auszuführen:

- die Sicherheitsausrüstungen seiner Schwimmanlage zu steuern,

- die Funktionstüchtigkeit der Ausstattungselemente, Geräte und Zubehörteile der Schwimmanlage direkt zu kontrollieren,

- Anomalien oder Funktionsstörungen der genannten Ausstattungselemente, Geräte oder Zubehörteile direkt zu erkennen,

- Fehler oder Anomalien unter den im Konto zusammengestellten Informationen direkt festzustellen.

Der iMAGI-Service kann über das Zugriffsrecht auf das Kundenkonto hinaus keinen ergänzenden oder zusätzlichen Service ausmachen oder hervorrufen – auch nicht implizit.

Auch wenn der technische Verwalter und der autorisierte Installateur Kenntnis der Informationen und Tätigkeiten haben, die der Kunde an seinem Konto vornimmt, üben sie keine Kontrolle über die Funktionsweise der Ausstattungselemente, Geräte und Zubehörteile der Schwimmanlage des Kunden aus. Ebenso üben sie keine Kontrolle über die vom Kunden durch Konsultierung seines Kontos erhaltenen Informationen und/oder über die Verwendung dieser Informationen durch den Kunden aus.

In keinem Fall kann der iMAGI-Service eine Versicherung, einen Instandhaltungs- oder Überwachungsdienst oder eine empfehlende, beratende oder informierende Dienstleistung ersetzen.

2 - Zugriff auf den iMAGI-Service

2.1 Der Kunde ist persönlich für die Anmietung und Einrichtung der von ihm für die Verbindung mit seinem Konto gewählten Hardware sowie für die Nutzungsrechte der zu diesem Zweck verwendeten Software verantwortlich. Er muss sich eigenverantwortlich vergewissert haben, dass diese Hardware mit dem iMAGI-Service kompatibel ist. Es wird keine Garantie gegeben – auch nicht implizit, dass der iMAGI-Service mit allen existierenden Terminals kompatibel ist.

Piscines Magiline kann daher in keine Streitsache einbezogen werden, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter seiner Hardware oder zwischen dem Kunden und dem Netzwerk-Provider bei der Nutzung fester oder drahtloser Kommunikationsnetzwerke entstehen könnte.

Piscines Magiline ist ebenfalls nicht verantwortlich für eventuelle direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verbindung des Kunden mit der iMAGI-Website oder mit seinem Konto entstehen könnten.

2.2 Der Zugriff auf den iMAGI-Service und auf das Kundenkonto wird durch eine benutzerdefinierte Sicherheitseinrichtung geschützt, die aus einer Nutzerkennung und einem persönlichen Geheimcode besteht, die der technische Verwalter dem Kunden zum Zeitpunkt seines Beitritts zuweist. Der Zugang zum iMAGI-Service und zum Kundenkonto kann nicht ohne den Geheimcode erfolgen.

Diese benutzerdefinierte Sicherheitseinrichtung unterliegt der Aufsicht des Kunden, der allein dafür verantwortlich ist. Die Verwendung des Geheimcodes ist eine streng persönliche Angelegenheit und obliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Kunden.

Falls der Geheimcode verloren gehen sollte, kann der Kunde über die Website www.imagi.fr einen neuen Code erstellen. Bei Erhalt der Information wird das Kundenkonto gesperrt, und die Aushändigung eines neuen Codes kann nur auf Anforderung des Kunden erfolgen.

2.3 Le client dispose de la faculté de procéder à tout moment au changement de son mot de passe et doit le faire notamment en cas de perte, d'utilisation ou de suspicion d'utilisation par un tiers non autorisé par lui de son dispositif de sécurité personnalisé .

Der technische Verwalter hat das Recht, den Zugang zum iMAGI-Service zu sperren, wenn die Sicherheit der iMAGI-Website gefährdet ist, wenn das Konto auf betrügerische Weise verwendet wird oder wenn Verdacht auf eine derartige betrügerische Anwendung besteht oder wenn Instandhaltungsarbeiten an der iMAGI-Website erforderlich sind. Wenn die Sicherheitsbedingungen es zulassen, verständigt der technische Verwalter in einem solchen Fall sofort den Kunden unter Angabe der Gründe für die Sperrung.

Der technische Verwalter stellt den Zugang zum iMAGI-Service wieder her, sobald die Gründe, die die Sperre verursacht haben, nicht mehr bestehen.

3 - Abfrage der vom Kunden auf seinem Konto zusammengestellten Informationen und daraus resultierende Folgen

3.1 Der Kunde bzw. gegebenenfalls ein Dritter, der termingerecht vom Kunden autorisiert wurde, um in seinem Namen zu handeln, ist der Einzige, der auf seinem Konto Eingriffe vornehmen darf, um Angaben zu Parametern zu generieren, zu löschen oder auszutauschen, um die Instandhaltung oder die Änderung von Parametern anzuordnen oder um Geräte einzuschalten und einzustellen.

Der Kunde ist und bleibt allein verantwortlich für alle Maßnahmen oder Unterlassungen des von ihm termingerecht für Eingriffe auf das genannte Konto autorisierten Dritten in Verbindung mit dem Zugriffsrecht auf das Kundenkonto.

3.2 Dagegen kann der technische Verwalter allein aufgrund des Beitritts des Kunden und der Öffnung des Kundenkontos jederzeit während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft des Kunden Einsicht in die Informationen auf dem Kundenkonto nehmen, die der Kunde durch eigene Initiative per Fernzugriff zusammengetragen hat. Dabei kann er die Verlaufsgeschichte dieser Informationen aufbewahren.

Darüber hinaus kann der Installateur der Schwimmanlage vom Kunden bei dessen Beitritt ausdrücklich autorisiert werden, Einsicht in die im Kundenkonto zusammengestellten Informationen zu nehmen und ihre Verlaufsgeschichte aufzubewahren. Der Kunde kann diese Autorisation jederzeit beenden, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Durch Zurücknahme der Autorisation wird dem Installateur untersagt, Einsicht in die auf dem Kundenkonto enthaltenen Informationen zu nehmen.

3.3 Diese Möglichkeit, entsprechend den Ausführungen unter Punkt 3.2 Zugang zu den genannten Informationen zu erhalten, hat ausschließlich zum Ziel:

- dass der technische Verwalter seine Rolle effektiv ausführen kann,

- dass der Installateur autorisiert werden kann, Vorschläge und Empfehlungen vorzulegen, Ratschläge zu geben und/oder dem Kunden kommerzielle Angebote zu unterbreiten.

Die Informationen, von denen der technische Verwalter und der autorisierte Installateur Kenntnis genommen haben, dürfen nur für den durch die Möglichkeit dieser Kenntnisnahme vorgesehen Zweck verwendet werden. Diese Informationen sind und bleiben für sie streng vertraulich und dürfen nur für Zwecke der Kontoverwaltung oder der Auftragsübermittlung bekanntgegeben werden.

Diese Möglichkeit, Einsicht in die Informationen des Kunden zu gewinnen, bedeutet in keinem Fall:

- eine Verpflichtung für den technischen Verwalter oder den autorisierten Installateur, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen,

- eine Verpflichtung, die Informationen zu analysieren, sobald sie zur Kenntnis genommen wurden,

-  dass der Kunde nach vorgenommener Analyse der zusammengestellten Informationen durch den Installateur annehmen kann, dass der Zweck oder das Ziel dieser Analyse darin bestehen kann – und zwar weder direkt noch implizit oder indirekt – dass der Kunde den Anspruch oder das Recht erhält, über etwaige Anomalien oder Funktionsstörungen an den Geräten oder über Möglichkeiten zur Behebung dieser Anomalien oder Funktionsstörungen informiert oder beraten zu werden.

Es obliegt dem Kunden und dem Kunden allein, die Initiative zur Auswertung der auf seinem Konto zusammengetragenen Informationen zu ergreifen und zu überprüfen, ob besagte Informationen der Realität entsprechen oder nicht.

Angesichts der jeweiligen Rollen des technischen Verwalters und des autorisierten Installateurs kann die Hilfe, die der Kunde hinsichtlich der Geräte und/oder der Analyse und Auswertung der von ihm zusammengetragenen Informationen erhalten kann, nur vom autorisierten Installateur kommen, vorausgesetzt, dass der Installateur diese Hilfe ohne jedwede Verpflichtung seinerseits im Hinblick auf die Mitgliedschaft des Kunden leisten möchte.

Andernfalls kann der Kunde diese Hilfe vom autorisierten Installateur nur im Rahmen eines entsprechenden Vertrags verlangen, der zwischen dem Kunden und dem Installateur unabhängig vom Beitritt des Kunden zum iMAGI-Service abgeschlossen wurde und sich davon unterscheidet.

4 - Verantwortlichkeiten

4.1 Der Kunde akzeptiert das eingerichtete System im gegenwärtigen Zustand seiner Funktionsweise und seiner Leistungen. Infolgedessen akzeptiert der Kunde das Risiko, das sich aus den durch die Natur des Internets und seiner Verwendung sowie der mangelnden Zuverlässigkeit des Netzwerks bedingten Einschränkungen ergibt.

4.2 Der iMAGI-Service beschränkt sich darauf, dem Kunden ein Zugriffsrecht auf sein Konto zu gewähren.

Der Kunde ist dementsprechend allein verantwortlich für die auf seinem Konto zusammengetragenen Informationen, für ihre Auswertung und ihre Verwendung. Ebenso ist er allein verantwortlich für die Steuerbefehle, die er an seine Geräte übermittelt, sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der an diese Geräte erteilten Befehle durch dieselben.

Es wird daran erinnert, dass die im vorliegenden Artikel 4.2 dargestellte Verantwortlichkeit des Kunden durch die Tatsache, dass der technische Verwalter und der autorisierte Installateur in jedem Fall die Möglichkeit haben, von den per Fernzugriff durch den Kunden erhaltenen Informationen Kenntnis zu nehmen, in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Die Genauigkeit, die Kohärenz und die Zuverlässigkeit der zusammengestellten Informationen sowie die ordnungsgemäße Ausführung der an die Geräte erteilten Steuerbefehle unterliegen darüber hinaus der strikten Einhaltung der Anweisungen unter Punkt 3 des vorstehenden Kapitels „VORSTELLUNG DES iMAGI-SERVICE“. Deswegen wird dem Kunden dringend empfohlen, sich regelmäßig am Standort seiner Schwimmanlage vom perfekten Funktionszustand seiner Ausstattungselemente und Geräte zu überzeugen, auf die strikte Einhaltung der Anweisungen zur Verwendung des iMAGI-Schaltkastens zu achten und sich zu vergewissern, dass Übertragung und Empfang der Informationen und Fernsteuerungsbefehle nicht durch die Konfiguration des Standorts der Schwimmanlage gestört werden.

Es obliegt ihm, unter Inanspruchnahme eines Fachunternehmens seiner Wahl jedwede an den Ausstattungselementen und Geräten festgestellte Anomalie oder Funktionsstörung zu beheben, alle notwendigen Reparaturen vorzunehmen, alle erforderlichen Änderungen auszuführen sowie Ausstattungselemente und Geräte nach Bedarf auszutauschen.

Es obliegt ihm ebenfalls, gegebenenfalls die Herstellergarantie für ein defektes Ausstattungselement oder Gerät geltend zu machen.

Es kommt dem Kunden zu, mit einem Fachunternehmen seiner Wahl einen Instandhaltungsvertrag abzuschließen oder eine Versicherung einzugehen, soweit er dies für notwendig befindet.

4.3 Piscines Magiline kann ebenfalls nicht haftbar gemacht werden bei Unterbrechungen des iMAGI-Service aufgrund von Instandhaltungsarbeiten an der iMAGI-Site, bei Umständen, die sich dem Willen des technischen Verwalters entziehen und durch die die Funktionsweise des iMAGI-Service beeinträchtigt wird, bei versehentlicher Übertragung eines Virus, bei technischen Problemen in Verbindung mit Funktionsstörungen der Ausstattungselemente und Geräte der Schwimmanlage oder bei Störungen, die das Telefon- oder Stromnetz beeinträchtigen.

5 - Abwesenheit von Garantien

In Anbetracht der Auslegungen im vorstehenden Artikel 4 gewährt Piscines Magiline auf den iMAGI-Service keine Garantie irgendwelcher Art.

Insbesondere bedeutet das, dass Piscines Magiline:

- dem Kunden keinen kontinuierlichen, ununterbrochenen oder gesicherten Zugriff auf den iMAGI-Service garantiert,

- dem Kunden keine Garantie irgendwelcher Art – auch nicht implizit – auf die Kohärenz, die Genauigkeit, die Zuverlässigkeit, die Vollständigkeit, die Relevanz oder die Effizienz hinsichtlich der vom Kunden zusammengestellten Informationen sowie der durch die an die Geräte übermittelten Steuerbefehle erzielten Ergebnisse gewährt, sei es auf Grundlage der auf dem Kundenkonto zusammengestellten Informationen oder nicht.

6 - Änderung des Eigentümers der Schwimmanlage – Austritt des autorisierten Installateurs aus dem Magiline-Servicenetz

6.1 Im Fall einer Übergabe der Schwimmanlage durch den Kunden an einen Dritten kann der Kunde den Nutzen seiner Mitgliedschaft nicht an den Neuerwerber übertragen. Er muss sein Konto sperren und sofort den technischen Verwalter verständigen.

Er kann den Neuerwerber über die Existenz des iMAGI-Service informieren. Wenn der entsprechend informierte Neuerwerber es daraufhin wünscht, den iMAGI-Service zu nutzen, muss er sich unter Befolgung desselben Verfahrens bewerben, das der veräußernde Kunde zum Zeitpunkt seines Beitritts zum iMAGI-Service einhalten musste. Dieser Neubeitritt kann von Piscines Magiline nicht ohne berechtigte Gründe verweigert werden.

6.2 Für den Fall, dass der autorisierte Installateur das Magiline-Servicenetz verlässt – egal aus welchem Grund – gilt das Austrittsdatum dieses Installateurs aus dem Magiline-Servicenetz automatisch und verbindlich und ohne weitere Formalitäten als das Datum, zu dem die ihm vom Kunden gewährte Autorisation zur Einsicht in die Informationen auf dem Kundenkonto aufgehoben wird.

Auf eigenen Wunsch kann der Kunde diesem Installateur nach dessen Austritt aus dem Magiline-Servicenetz die auf seinem Konto zusammengestellten Informationen übermitteln.

Piscines Magiline kann dem Kunden die Kontaktdaten des neuen Installateurs bekanntgeben, der den Installateur der Schwimmanlage im Magiline-Servicenetz ersetzen wird. Der Kunde kann daraufhin den technischen Verwalter informieren, ob er den neuen Installateur zur Einsichtnahme in die auf seinem Konto befindlichen Informationen autorisieren möchte.

In einem solchen Fall kann der technische Verwalter dem neuen autorisierten Installateur die Verlaufsgeschichte der auf dem Kundenkonto vorhandenen Informationen übermitteln.

7 - Geistiges Eigentum

Piscines Magiline ist Eigentümer der iMAGI-Website und der Applikation. Die Website und die sie konstituierenden Elemente sowie die Applikation sind urheberrechtlich geschützt.

Le client n'acquiert aucun droit de propriété sur les logiciels. Il a le droit d'utiliser les logiciels de manière non exclusive pour son usage personnel et en accord avec la documentation fournie.

Der Kunde erwirbt keinen Besitzanspruch auf die Software. Er hat das Recht, die Software auf nicht-exklusiver Basis für seine persönliche Verwendung und in Übereinstimmung mit der bereitgestellten Dokumentation zu nutzen.

Der Kunde darf keine aus der Software stammenden Quellcodes modifizieren, nachbilden, anpassen, vertreiben, veröffentlichen oder übersetzen. Er darf sie auch nicht zerlegen, dekompilieren oder versuchen, sie nachzuerstellen.

8 - Änderung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Piscines Magiline kann an den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit Klauseln entfernen, ändern oder hinzufügen, sofern der Kunde entsprechend informiert und dabei eine Vorankündigungsfrist von einem Monat eingehalten wird.Der Kunde kann sich weigern, die bekanntgegebene(n) Änderung(en) zu akzeptieren, indem er sein Konto vor Ablauf der Vorankündigungsfrist sperrt. Falls dies nicht im Laufe der Vorankündigungsfrist erfolgt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Änderungen akzeptiert hat.

9 - Dauer und Aussetzung des iMAGI-Service – Aufhebung von Optionen

9.1 Die Mitgliedschaft des Kunden tritt an dem Datum in Kraft, an dem die unter Punkt 2 des vorstehenden Kapitels „BEITRITTSBEDINGUNGEN“ aufgeführten Bedingungen erfüllt werden.

9.2 Die Dauer der Mitgliedschaft des Kunden beim iMAGI-Service kann nicht über das Datum des 30. April 2013 hinausgehen. Zu diesem Zeitpunkt wird die Mitgliedschaft in jedem Fall automatisch und verbindlich und ohne weitere Formalitäten beendet.

Vor diesem Zeitpunkt hat Piscines Magiline die Möglichkeit, dem Kunden einen ähnlichen oder vollständigeren Service als den iMAGI-Service in Form eines Abonnementvertrags oder eine andere Vergütung anzubieten.

9.3 Der Kunde kann sein Konto jederzeit schließen und seine Mitgliedschaft kündigen. Dafür muss er sich mit seinem Konto verbinden und ein entsprechendes Gesuch an den technischen Verwalter richten.

Piscines Magiline darf die Mitgliedschaft des Kunden nur kündigen im Fall von anormalem Verhalten des Kunden hinsichtlich des ihm gewährten Zugriffsrechts, bei Regelwidrigkeiten, Missbrauch oder schweren Verstößen bei der Nutzung des iMAGI-Service, bei Störungen, Funktionsminderungen oder wiederholten Fehlern, die bei der Nutzung des iMAGI-Service durch den Kunden auftreten. Diese Kündigung wird dem Kunden mitgeteilt und drückt sich in der Löschung seines Kontos und der Zurücknahme seines Zugriffsrechts auf die iMAGI-Website aus.

Der technische Verwalter kann den iMAGI-Service auch – nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden – aus Sicherheitsgründen unterbrechen und das Konto des Kunden für einen Zeitraum sperren, der zur Lösung der Sicherheitsprobleme notwendig ist, ohne dabei jedoch so weit zu gehen, die Mitgliedschaft des Kunden zu kündigen.

9.4 Die Beendigung der Mitgliedschaft – egal aus welchem Grund – zieht die Aufhebung des Zugriffsrechts auf die iMAGI-Website und/oder auf die Smartphone-/Tablet-Applikation mit sich und macht es dem Kunden unmöglich, den Service zu nutzen, soweit keine Sondergenehmigung vorliegt, die Piscines Magiline nach eigenem Ermessen erteilen kann.

Infolge der Aufhebung der einen oder anderen Option oder der Kündigung der Mitgliedschaft – egal auf wessen Initiative oder aus welchem Grund – sowie zum Zeitpunkt der automatischen Beendigung der Mitgliedschaft sind die Parteien angehalten, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit ihnen durch Aufhebung einer Option oder Beendigung der Mitgliedschaft keine Schäden entstehen.

10 - Rolle des technischen Verwalters und des Installateurs gegenüber dem Kunden – Kommunikation

Die Funktion von Piscines Magiline vermittels seines Informatik- und Verwaltungsdienstes hinsichtlich der rechtlichen Beziehungen mit dem Kunden bei der Fortsetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf die Rolle des technischen Verwalters der iMAGI-Website und des Kundenkontos.

Alle anderen durch die Mitgliedschaft des Kunden hervorgerufenen Beziehungen kommerzieller, technischer oder anderer Art sind der ausschließliche Verantwortungsbereich des Installateurs der Schwimmanlage gegenüber dem Kunden und umgekehrt.

Alle Anliegen, Benachrichtigungen und generell jeder Austausch zwischen dem technischen Verwalter und dem Kunden oder zwischen dem autorisierten Installateur und dem Kunden hinsichtlich der Mitgliedschaft des Kunden erfolgen per E-Mail, soweit in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen keine anders lautenden Bestimmungen aufgeführt sind.

11 - Persönliche Angaben

Piscines Magiline verpflichtet sich, die im Rahmen der Mitgliedschaft des Kunden und des iMAGI-Service gesammelten persönlichen Angaben ausschließlich für Verwaltungszwecke und zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen zu verwenden. Die Aufbewahrung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten französischen Gesetz Nr. 78–17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten.

Diese Informationen können Anlass zur Ausübung des Zugriffs- und Berichtigungsrechts seitens des technischen Verwalters des Kundenkontos im Rahmen des oben genannten Gesetzes sein.


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